Ist die Wohnung mangelhaft, muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Informiert der Mieter seinen Vermieter über den Mangel, ist der Vermieter daher verpflichtet, diesem nachzugehen, und daher auch berechtigt, den Mangel zu besichtigen.
Dieses Besichtigungsrecht kann auch die Mitnahme eines fachkundigen Dritten rechtfertigen, sofern der Vermieter selbst nicht fachkundig ist.
Außerdem darf der besichtigende Vermieter ein Diktiergerät verwenden und Fotos machen, soweit hier nicht Personen fotografiert werden und es einen plausiblen Grund für das Anfertigen der Fotos gibt – so das Amtsgericht Hamburg in einer aktuellen Entscheidung (AG Hamburg, Urt. v. 2.9.2020 – 49 C 173/20). Ein plausibler Grund kann beispielsweise die Dokumentation eines veränderten Zustandes sein.