Weinheim Burgenblick

Vorteile einer Mitgliedschaft beim Mieterverein Weinheim und Umgebung e.V.

Der DMB (Deutsche Mieterbund) stellt sich vor – Das ist der DMB

Unser Rat zählt!

Die Mitgliedschaft im Mieterverein Weinheim und Umgebung e.V. bringt Mieterinnen und Mietern mehr Sicherheit im Mietverhältnis. Als Mitglied kann man sich in allen Miet- und Wohnungsfragen von unseren Fachjuristen des Mietervereins beraten lassen.

Unser Rat zahlt sich aus!

Am wirkungsvollsten ist die Hilfe, wenn man den Rat des Mietervereins bei jedem Anlass rechtzeitig einholt, insbesondere

• vor Abschluss eines neuen Mietvertrags,
• vor Zahlung einer höheren Miete,
• vor Nachzahlung von Nebenkosten,
• vor Zustimmung zur Modernisierung,
• vor Auszug aus der Wohnung.

Informieren Sie sich aber auch, wenn Sie selbst etwas vom Vermieter wollen, z. B:

• vor Aufforderung zu einer Reparatur,
• vor einer Mietkürzung,
• vor eigenen Modernisierungsarbeiten,
• vor Ausspruch einer Kündigung,
• vor Anforderung einer Nebenkostenabrechnung.

Warum Mitglied werden?

Jede Mieterin / jeder Mieter in Weinheim und Umgebung (auch Hessen) kann Mitglied im Mieterverein Weinheim und Umgebung werden. Die Mitgliedschaft ist erforderlich, damit man sich vom Mieterverein rechtlich beraten und aktiv unterstützen lassen kann. So schreibt es das „Rechtsdienstleistungsgesetz“ vor.

Ab wann hilft der Mieterverein?

Sofort nach dem Beitritt kann man Rat und Hilfe des Mietervereins in Anspruch nehmen. Es gibt keine Wartefrist, auch nicht für laufende Streitigkeiten. (Nur für den Prozesskosten-Rechtsschutz gelten besondere Regeln.)

Wir bieten:
· Fachkundige Beratung in allen Miet- und Wohnungsfragen durch erfahrene Juristen
· Hilfe bei Wohnungsübergaben und Erstellung eines Protokolls (gegen Gebühr)
· Bei Bedarf Übernahme des Schriftwechsels mit der gegnerischen Partei (gegen Gebühr)
· Mietrechtsschutzversicherung
· Beratung bei gewerblicher Miete bis zu einer Mietfläche von 100 m² (nur ohne Mietrechtsschutzversicherung möglich)
· Regelmässige Informationen durch die MieterZeitung
· Schutz durch eine starke Gemeinschaft

Wie wird man Mitglied?

Durch eine schriftliche Beitrittserklärung. Diese bekommen Sie zu unseren Öffnungszeiten und hier zum download.

Beiträge und Gebühren:

Mitgliedsbeitrag inkl. Mietrechtsschutzversicherung:  84,50€ jährlich
(ab Juli eines Jahres reduzierter Beitrag)


Mitgliedsbeitrag ohne Mietrechtsschutzversicherung:  55€  jährlich
(ab Juli eines Jahres reduzierter Beitrag):  38€


Mitgliedsbeitrag für Beratung von gewerblicher Miete (bis 100m²):  105€ (ab Juli eines Jahres reduzierter Beitrag):   75€
(nur ohne Mietrechtsschutzversicherung möglich)


Aufnahmegebühr: 10€


Schreibgebühr: 5€ für das Erstanschreiben, 3€ für jedes weitere Anschreiben

Bankverbindung:

Sparkasse Rhein-Neckar-Nord     
IBAN: DE07 6705 0505 0063 0042 86

Bürozeiten und Sprechstunden:

Unsere Geschäftsstelle in Weinheim, Hauptstr. 43, hat für Sie geöffnet:

Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Montags: 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwochs: 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Rechtsberatung durch unsere Juristen ist NUR für Mitglieder und nach Terminabsprache möglich!

Rechtsschutz:

Die Mitglieder des Mietervereins Weinheim können sich über den Verein mietrechtsschutzversichern. Die Versicherung umfasst folgende Leistungen:

  1. Versicherungsschutz besteht nach einer Wartezeit von drei Monaten, wobei dies so zu verstehen ist, dass der streitige Vorfall, für den Rechtsschutz begehrt wird, erstmalig nach Ablauf von drei Monate nach Eintritt in den Mieterverein entstanden sein darf, d. h. in die Welt gelangt sein muss.
  2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die selbst bewohnte Wohnung einschließlich einer im Mietvertrag mit vermieteten Garage.
  3. Der Versicherungsschutz gilt nur für Wohneinheiten in der Bundesrepublik Deutschland. Das Mitglied übernimmt pro Versicherungsfall 200,- € als Selbstbeteiligung.
  4. Nur wenn das Vereinsmitglied vor einem Rechtsstreit beim Mieterbund eine Beratung wahrgenommen hat und so dem Verein den Versuch einer außergerichtlichen Regelung ermöglicht hat, kann Versicherungsschutz gewährt werden.

Der vollständige Wortlaut des Gruppenvertrages zwischen dem Mieterverein Weinheim und der R + V – Versicherung kann in unserer Geschäftsstelle eingesehen werden.

Datenschutz:

Auch der Mieterverein Weinheim kann seine Aufgaben nur mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Dies gilt sowohl für die Mitgliederbetreuung und für die Beratung als auch für die schnelle Datenweitergabe an die Rechtsschutzversicherung und die Verlagsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes, damit der lückenlose Versicherungsschutz und der reibungslose Versand der MieterZeitung gewährleistet sind. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten wir das Datenschutzgesetz.

MieterZeitung:

Durch die Mieterzeitung, herausgegeben vom Deutschen Mieterbund, erhalten Sie alle zwei Monate aktuelle Informationen zum Mietrecht und zur Wohnungspolitik. Der Bezug der MieterZeitung ist im Jahresbeitrag enthalten.

Ummeldung:

Ihre Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit einem Wegzug aus unserem Tätigkeitsbereit oder den Umzug in Wohneigentum. Auch in diesen Fällen ist die satzungsgemäße Kündigungsfrist einzuhalten. Auf Antrag können Mitglieder an einen örtlich zuständigen Mieterverein, der dem Deutschen Mieterbund angeschlossen ist, umgemeldet werden. Eine Aufnahmegebühr entfällt in diesem Fall. Teilen Sie uns bitte Adressänderungen sowie Änderung Ihrer Bankverbindung umgehend mit. Gebühren, die durch Anfragen an Einwohnermeldeämter oder durch die Rücklast des Vereinsbeitrages entstehen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Ende der Mitgliedschaft:

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende erfolgen. Sie muss spätestens zum 30. September (des Jahres in dem die Mitgliedschaft beendet werden soll) schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt werden. Die Kündigung kann frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach Ablauf des Eintritts erfolgen (nach 2 Beitragsjahren).